Unser Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufs­unfähig­keits-Versicherung und auch die Grundfähigkeiten-Versicherung zählen zu denbesten Versicherungen, um im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles Ihre aktuelle Lebensstellung und Ihr gegenwärtiges Einkommen zu sichern. (Sie müssen nicht weiterlesen, wenn Ihnen das Einkommens-Niveau von HartzIV reichen sollte, denn das bekommt jeder, auch ohne eine zusätzliche private Absicherung). Die meisten Menschen wollen aber den erreichten Standard halten. In diesem Fall ist eine private Vorsorge unerlässlich. Damit diese Absicherung hält, was sie verspricht (und Sie die Leistungen erhalten, die Sie sich erhoffen), gehen wir nach diesem Beratungsprozess vor. Und nur nach diesem. Hier geht es nur um Sie und die Beantwortung der Fragen „Wer?“,“ Was?“,“ Wo?“ und „Wie?“.

Wer will sich gegen Berufs­unfähig­keit ver­sichern lassen?

Im ersten Schritt klären wir schon gleich die wichtigste Frage, nämlich wer will sich absichern. Sie erhalten von uns mehrere Risikoanalysebögen, die Sie uns bitte vollständig ausgefüllt zurücksenden. Hier geht es um
Ihren aktuellen Gesundheitszustand, eine genaue und detaillierte  Tätigkeitsbeschreibung Ihres Berufsbildes,
Ihre Einkommens- und Versorgungssituation und den persönlichen Bedarf, sowie Angaben zu Hobbies und besonderen Gefahren in Freizeit oder Beruf Ihre Mitarbeit ist hier entscheidend: Je sorgfältiger die Vorarbeit, desto besser ist das Ergebnis. Schließlich geht es um eine langfristige, wenn nicht sogar lebenslange, Absicherung.
Keine Sorge: Bei der Beantwortung der Fragebögen lassen wir Sie natürlich nicht allein, sondern unterstützen, geben Tipps und beantworten gern alle Ihre Fragen.

Was genau soll versichert werden?

Im zweiten Schritt klären wir die nächste wichtige Frage: Was genau soll versichert werden?
Allerdings geht es in diesem Gespräch noch längst nicht um eine bestimmte Versicherungsgesellschaft oder einen bestimmten Tarif. Geben Sie uns bis dahin bitte noch ein wenig Zeit. Zunächst gilt es zu klären, was Sie von Ihrer Versicherung in den nächsten 20-30 Jahren (oder noch länger) erwarten. Mit anderen Worten: Was soll in den Versicherungsbedingungen geregelt sein? Worauf legen Sie Wert? Was ist Ihnen wichtig, was nicht? Möchten Sie beispielsweise zusätzliche Leistungen im Pflegefall erhalten oder vereinfachte Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit? Soll es vielleicht die Möglichkeit geben den Versicherungsablauf nach hinten zu
verschieben? In diesem rund zweistündigen Gespräch (ja, Sie lesen richtig) geht es nur um Sie und Ihre Wünsche. Ein bisschen Versicherungs-Chinesisch gehört (leider) dazu. Aber Ihr Einsatz wird sich lohnen!

Wo (bei welcher Gesellschaft) soll versichert werden?

Im dritten Schritt beginnt für uns die eigentliche Arbeit, Sie können sich nun entspannt zurücklehnen und auf uns unsere Resultate warten. Anhand Ihrer Wünsche, dem persönlichen Bedarf und dem aktuellen
Gesundheitszustand schreiben wir das Risiko aus. Das bedeutet, dass wir bei den unterschiedlichen Gesellschaften eine sogenannte Vor-Anfrage starten und dort um ein Votum bitten. Die Versicherer sollen prüfen, ob Sie versichert werden können und wenn ja, zu welchen Konditionen. Sie fragen sich jetzt bestimmt, warum wir diesen ganzen Aufwand betreiben und nicht einfach einen bei Stiftung Warentest oder einer sogenannten Rating-Agentur gut bewerteten Tarif auswählen und beantragen? Diese Frage ist einfach oder auch nicht ganz so einfach zu beantworten: Weil jede Gesellschaft anders prüft und so zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Versicherbarkeit kommt. Das hängt u. a. mit der historischen Ausrichtung des Unternehmens, der Beitragskalkulation, dem Rückversicherer, der Erfahrung,
aber auch der Kompetenz des Risikoprüfers zusammen (man könnte Bücher darüber schreiben!).
Was bei der einen Gesellschaft zur kompletten Ablehnung führt, kann bei der anderen mit einem Ausschluss oder noch besser, „nur“ mit einem Beitragszuschlag versicherbar sein.

Wie (welche Leistungen) soll versichert werden?


Für den  vierten Schritt werten wir diese Voten inkl. Risikovoranfragen. Wir  esprechen diese Ergebnisse mit Ihnen und versuchen nun zum nächsten Termin das für Sie beste Resultat zu erreichen. Im Fall von Ausschlüssen und Zuschlägen wägen wir dann gemeinsam ab, ob gegebenenfalls bessere Bedingungen durch 
„schlechter“ formulierte Klauseln oder höhere Beiträge negiert werden. Nun wissen Sie, wo Sie sich ver­sichern können und wir müssen nur noch die technischen Fragen wie Renten- und Beitragshöhe, Laufzeit, Dynamik, usw. klären. Natürlich berücksichtigen wir schon bestehende Absicherungen. 
Anschließend nehmen wir gemeinsam den Antrag auf und dokumentieren die Beratung.

Wie geht es weiter?

Wir senden den Antrag an die ausgewählte Gesellschaft und Sie erhalten direkt vom Versicherer den Versicherungsvertrag auf dem Postweg übersandt. Außerdem senden wir Ihnen alle Antragsdokumente in Kopie für Ihre Unterlagen zu. Anschließend prüfen wir gemeinsam, ob der Vertrag wie beantragt ausgefertigt
worden ist.

Wir sind nicht aus der Welt: Sie können sich immer an uns wenden. Telefonisch oder per Mail. Melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben, oder Sie uns weiterempfehlen möchten. Gern kümmern wir uns auch um Ihre weiteren Versicherungen. So haben Sie einen Ansprechpartner rund um Ihre Absicherung
und Vorsorge.

Zum Schluss noch einige Hinweise:
Für die Beantwortung nach Ihrem aktuellen Gesundheitszustand nehmen Sie Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Kranken­ver­si­che­rung auf. Diese können am Besten Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, Arztbesuche, Arzneimittelverschreibungen oder Hilfsmittelverordnungen geben. Der Hausarzt verfügt meist nicht über alle Arztberichte und es dauert lange. Oft fallen der subjektive (nämlich Ihrer) und der objektive (Aktenlage) Gesundheitszustand auseinander. Wichtig ist, dass wir jeden Eintrag
erklären können. Die Versicherer dürfen rechtlich einen abgeschlossenen Berufs­unfähig­keitsvertrag
innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten und rückabwickeln. Die Versicherer machen davon auch Gebrauch, wenn bei der Antragsstellung die Gesundheitsfragen nicht richtig oder vollständig beantwortet worden sind. Dies nennt man eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung.
Damit dies nicht passiert, müssen wir im Vorfeld entsprechend sorgfältig arbeiten. Der Erfolg gibt uns aber recht. Bisher kam es bei uns noch zu keiner Leistungsverweigerung. Alle Versicherer leisten die Rentenzahlung wie vereinbart.


Außerdem bieten wir speziell für unsere Mandanten einen speziellen Service:

Im Fall der Fälle sind wir für Sie da. Ein Rechtsanwalt wird den ersten Leistungsantrag für Sie kostenlos
stellen. Dazu muss der Vertrag über uns geschlossen werden.