Sie haben die Wahl zwischen:
Gutschein |
Spende |
25,- EUR |
50,- EUR |
Gern geben wir Einkaufs- und Genussgutscheine von lokalen Händlern und Dienstleistern an Sie weiter. Eine Übersicht finden Sie weiter unten. Natürlich sind auch Gutscheine diverser Onlinehändler sowie (ganz klassisch) ein Tankgutschein möglich. Einkaufsgutscheine:
Genussgutscheine: |
Alternativ spenden wir einen Beitrag von 50,- EUR an eine gemeinnützige Organisation (fast) Ihrer Wahl. Ja, Sie haben richtig gelesen, wir verdoppeln den Betrag bei einer netten Spende. Unsere Vorschläge (für mehr Infos zu den Organisationen und Projekten auf den Link klicken) sind: |
Möglicherweise engagieren Sie sich auch selbst ehrenamtlich in einem Verein. Oder in Ihrem näheren Umfeld, vor Ihrer Haustür oder in Ihrem Wohnort gibt es ein Projekt, welches Ihnen ganz besonders am Herzen liegt und Sie möchten dieses unterstützen. Sprechen Sie uns an und wir machen uns ein Bild davon. Wir wollen aus der ganzen Spendenmöglichkeit keine -Wissenschaft machen und es nicht komplizierter angehen als es ist. Deshalb sagen wir auch: Das letzte Wort haben wir und ausgeschlossen sind und bleiben Spenden an irgendwas Extremistisches, politische Parteien und Organisationen, die diesen nahe stehen, sowie kirchliche und religiöse Einrichtungen. Wir denken, das versteht sich von selbst.
Sie können uns ganz einfach weiterempfehlen. Tragen Sie unten in das Feld einfach die E-Mail-Adresse der Person ein und klicken Sie auf "Empfehlung verfassen". Keine Sorge: Wir erhalten keinerlei Daten der Person (weder Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), aber der Empfänger bekommt einen Link zu unserer Homepage. So kann sich die Person ganz in Ruhe mit uns und unserer Arbeitsweise vertraut machen.
Voraussetzungen für den Gutschein in Höhe von 25 Euro bzw. eine Spende von 50 Euro sind:
Wir denken, das sind ziemlich einfache und faire Konditionen (wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche Haushalt sieben Versicherungen hat). Schließlich soll es für beide Seiten eine Gewinn-Gewinn-Lösung sein. Wenn mal eine Spielregel nicht eingehalten wird: Lassen Sie uns drüber reden, wir finden bestimmt eine Lösung!
Am besten die empfohlene Person setzt sich mit uns Verbindung (DSGVO!) und Sie geben uns einen kurzen Hinweis, dass die Empfehlung von Ihnen kommt. Ach ja, fast hätten wir es vergessen: Empfehlung und Empfehler müssen beide volljährig sein.