betriebliche Altersversorgung?

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Was versteht man unter betrieblicher Altersversorgung?

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist - im Gegensatz zu einer privaten Vorsorge- eine finanzielle Leistung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf der Grundlage eines zwischen beiden bestehenden Arbeitsverhältnisses erbringt. Das können Leistungen zur Alters­vorsorge oder für Hinterbliebene, aber auch zur Absicherung der Arbeitskraftabsicherung (z. B. in Form der Berufs­unfähig­keitsabsicherung) sein. Die Beiträge werden dabei von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Neben der gesetzlichen Rente hat jeder Arbeitgeber darüber hinaus einen rechtlichen Anspruch über den Arbeitgeber fürs Alters vorzusorgen. 

Zugegeben: Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer nicht ganz einfach, und ein Selbstläufer ist die betriebliche Altersversorgung schon mal gar nicht. Wenn man es aber planvoll angeht, vernünftig umsetzt, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls das ein oder andere Stellschräubchen nachzieht, ist die betriebliche Altersversorgung eine lohnende Sache. Für den Unternehmer und den Mitarbeiter. 

Wir bieten außerdem spezielle Lösungen für Versorgungswerke an. Dazu gehören die Klinikrente, die Metallrente und die Apothekerente.

 

Warum lohnt sich für Sie bei der betrieblichen Altersversorgung die Zusammenarbeit mit uns?


Plan

Wir setzen die bAV im Unternehmen nicht nur professionell um, sondern betreuen die bAV auch nach der Einführung und stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Rat und Tat zur Seite.

Orientierung

Drei Durchführungswege zum Ziel und die passende Zusageart.

Experten-Netzwerk

Unser Experten-Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten steht Ihnen für alle Fragen rund um die bAV zur Verfügung. 


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