Vorsorge, Vermögen & Versicherungen für Apotheker


Wie sieht ein optimaler Versicherungsschutz für Apotheken aus?

Ihnen als Apotheker und uns sind Begriffe wie "Retaxation", "Biohazard" und "Pharmazierat-Klausel" ein Begriff. Aber weiß auch Ihr aktueller Versicherer etwas mit diesen Begriffen anzufangen? Und noch viel wichtiger: Hat er dafür eine Versicherungslösung für Sie?

 

Eine gute Betriebshaftpflicht und/oder Inhaltsversicherung mag für den Büro- oder Handwerksbetrieb eine hervorragende Wahl sein. Aber mit marktüblichen Versicherungslösungen kommt man als Apotheker nicht weit. Zu viele branchenspezifische Bereiche werden mit herkömmlichen Versicherungslösungen nicht abgesichert. So entstehen großen Deckungslücken, die schnell richtig teuer werden können. 

 

Nicht mit uns. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket bieten wir Apothekerinnen und Apothekern ein umfassendes Sicherheitspaket, das alle relevanten Risiken mit nur einer einzigen Police absichert.

 

 


Retaxationen

Abrechnungskürzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen sind mitversichert.

Pharmazierat-Klausel

Einzig die Aufsichtsbehörde (Amtsapotheker oder Pharmazierat) legt fest, wenn der Schaden behoben ist, nicht der Versicherer.

Kühlschrank

Bei uns leistet der Versicherer bei Verstößen gegen die Lagervorschriften von temparaturempfindlichen Medikamente.

Nachversicherung

Die Haftung von Pharmazeuten endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Der Versicherungsschutz zum Glück auch nicht. 

Fehlabgabe Contraceptiva

Das Haftungsrisiko von Apothekerinnen und Apothekern ist durch die Abgabe der "Pille danach" gestiegen. Hier bieten wir umfassend  Versicherungsschutz.


Sie sind schon versichert?

Bestehende Versicherungen sind kein Hindernis, sich sofort für unsere Lösung zu entscheiden. Um Doppelzahlungen bis zum Ablauf Ihrer bestehenden Versicherungsverträge zu vermeiden, bieten wir die sogenannte Konditions- und Summendifferenzdeckung. Sie haben sofort unseren umfangreichen Versicherungsschutz. Bis zum Ablauf der vorherigen Versicherungsverträge werden die dort weiterhin zu bezahlenden Beiträge angerechnet.


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